Krankengymnastik

 

Die Krankengymnastik wird in der Regel von ihrem Hausarzt oder dem Orthopäden verordnet und wird als KG bezeichnent.

Die KG besteht aus passiven und aktiven Bewegungsübungen und speziellen Formen der Bewegungstherapie. Schwerpunkt und Ziel der KG ist, die Verbesserung von Kraft und Beweglichkeit.

Dieses Ziel wird durch den Einsatz von Bällen, Seilen, Kleinhanteln sowie Seilzügen erreicht.

Die Krankengymnastik ist im Heilmittelkatalog aufgeführt und ist nach Krankheitsbildern unterteilt.

Der Arzt hat die Möglichkeit im Regelfall 6 bis 18 Therapieeinheiten zu verordnen.

 

 

 

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